Berufspädagogische Qualifikation zur Praxisanleitungen gem. PflBG
Die qualifizierte Nachwuchssicherung für das Berufsfeld Pflege erhält angesichts der demographischen Entwicklung nicht nur wachsende Bedeutung, sondern wird zur gesellschaftlichen Aufgabe mit erhöhter Brisanz. Darüber hinaus ist die fundierte, praxisnahe und motivierende Ausbildung angehender Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner der erste Schritt zu einer qualitativ hochwertigen Pflege.
Diese Aufgabe wird nicht nur von den Berufsfachschulen Pflege wahrgenommen, sondern zu einem sehr bedeutenden Teil von den Praxiseinrichtungen. Um Fachkräfte langfristig an ihr Berufsfeld zu binden, bedarf es einer optimierten Ausbildungsqualität, die sich nicht nur am Lernort Schule, sondern gleichermaßen am Lernort Praxis verankert. Die Vermittlung berufspraktischer Handlungskompetenzen mit Blick auf tatsächliche Anforderungen und berufsspezifische Belastungen wird zur grundlegenden Anforderung an die Mitarbeitenden,
die an den jeweiligen Lernorten tätig sind.
Im Pflegeberufegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind Anforderungen an die Fachkräfte der Pflegepraxis formuliert, die die Anleitung der Schüler*innen leisten. Neben einem pflegerischen Examen und zweijähriger Berufstätigkeit muss eine Berufspädagogische Qualifikation nachgewiesen werden.
Darüber hinaus legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fest, dass die ausbildende Einrichtung für die Zeit der praktischen Ausbildung eine geeignete Fachkraft vorhält, die auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes die Ausbildung der Schüler*innen begleitet und sicherstellt.
Dabei wird die Praxisanleitung als pädagogischer Prozess wahrgenommen, den die Fachkraft selbständig plant, gestaltet, anwendet und evaluiert, um die Schüler*innen so an die eigenverantwortliche Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen.
Ziel der Weiterbildung ist damit neben der grundständigen pädagogischen Qualifizierung insbesondere die verzahnende Arbeit mit Blick auf die theoretische und praktische Ausbildung. So wird der berufliche Bezugsrahmen der Pflege handlungsorientiert, bedarfsgerecht und berufskompetent ausgekleidet.
Organisiationsform
modular organisierte, 300-stündige Qualifizierung, jeweils 1x monatlich, dienstags bis donnerstags, jeweils von 9.00-16.15 Uhr
Ziel
Erwerb einer bedarfs- und anlassgerechten Handlungskompetenz zur zielgerichteten und berufspädagogisch fundierten Anleitung von Pflegeschüler*innen.
Zugangsvoraussetzungen
Die Qualifizierung richtet sich an Pflegefachkräfte, die neben ihrem pflegerischen Berufsabschluss eine mind. einjährige Berufstätigkeit im Handlungsfeld Pflege nachweisen.
Dauer, Beginn und Ende
14 Monate,
10. Januar 2023 bis
7. Februar 2024
Termine
10.-12.01.2023
14.-16.02.2023
07.-09.03.2023
18.-20.04.2023
23.-25.05.2023
20.-22.06.2023
22.-24.08.2023
26.-28.09.2023
10.-12.10.2023
07.-09.11.2023
28.-30.11.2023
12.-14.12.2023
09.-11.01.2024
07.02.2024
Kosten
€ 2.245,– / Teilnehmer*in
inkl. Prüfung, Arbeitsmaterial
Anmeldung
ab sofort, per Mail: verwaltung@evzentrumfbildung-ol.de
Seminare und Workshops
Neben dem täglichen Unterricht erarbeiten die Schüler*innen in besonderen Seminaren und Workshops spezielle pflegerelevante Themen.
Eine Übersicht über diese erhalten Sie hier zum Download.
Ausstattung
– 1 Raum für praktische Übungen
– Medien (Video, DVD, Beamer, Internet)
– pflegepraktische Hilfsmittel
Schulgeld
Für die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau muss kein Schulgeld gezahlt werden.
Theorieblöcke
Montag-Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Für die gesamte Ausbildungszeit wird von den Ausbildungsbetrieben eine Ausbildungsvergütung gezahlt.Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Weitere Informationen
Informieren Sie sich unter www.soziale-berufe.com. Sie können auch einen Berufsfindungstest machen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns!
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